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Antrag zur Änderung der Satzung der Fristen zur Dichtigkeitsprüfungen
13. Mai 2011
Sehr geehrter Herr Iwanow,
sehr geehrter Herr Monreal,
hiermit beantragt die CDU - Fraktion die Satzung zu Dichtigkeitsprüfungen wie folgt zu ändern und als Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Werksausschusses aufzunehmen:
- Die optische Kanalüberprüfung in Form einer Kamerabefahrung wird als weitere Variante neben der Druckprüfung zum Nachweis der Dichtigkeit zugelassen und explizit in der Satzung festgeschrieben.
- Für die Gebiete ohne erhöhten Fremdwassereintrag, die nicht im bereits vorgesehenen Stufenplan bis 2014 enthalten sind wird ein Zeitplan erarbeitet, der die von der Landesregierung eröffnete Möglichkeit der Fristverlängerung über das Jahr 2015 hinaus beinhaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Beer
Fraktionsvorsitzender