Eine langjährige Debatte hat ihr Ende gefunden: Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 28. Februar 2024 eine von der Bürgerschaft und Teilen der Politik lang geforderte Änderung des Kommunalabgabengesetzes verabschiedet. Diese bedeutet die endgültige Abschaffung der umstrittenen Straßenausbaubeiträge für Grundstückseigentümer.
„Ab sofort werden für Straßenbaumaßnahmen, die nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden, keinerlei Beiträge mehr erhoben. Diese Entscheidung kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute, die oft mit beträchtlichen finanziellen Belastungen konfrontiert waren“, begrüßt die CDU-Fraktion die neue Regelung. „Für Maßnahmen, die seit Anfang 2018 beschlossen wurden, sind die Anlieger bereits von jeglichen Beiträgen befreit, dank einer Förderrichtlinie, die 2022 von den damaligen Regierungsfraktionen CDU und FDP auf den Weg gebracht wurde. Hier war aber immer eine gewisse Unsicherheit zu verspüren, ob die bereitgestellten Fördermittel auch wirklich ausreichen. Das haben sie zum Glück immer getan, aber die neue Regelung bietet uns allen nun Sicherheit!“, führt der Fraktionsvorsitzende Jochen Zähl weiter aus.
„Diese Abschaffung ist ein Sieg für die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens“, so Zähl weiter. „Es ist ein wichtiger Schritt, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen und den finanziellen Druck von den Anwohnern zu nehmen.“
Die vollständige Abschaffung der Beiträge soll nicht nur die finanzielle Belastung für die Bürger verringern, sondern auch die Verwaltungslast der Kommunen reduzieren. „Nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger herrscht nun Rechtssicherheit. Es war uns immer bewusst, welcher personelle und zeitliche Aufwand daneben für die Kommunalverwaltung dahintersteckte. Daher ist dieser Beschluss nun genau das richtige Signal und zeigt einmal mehr, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung Entscheidungen trifft, die uns vor Ort zugutekommen und uns und unsere Verwaltungen entlasten!“
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